Auszug aus einer Petition der Hamburgischen Handelskammer 1883; Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags, Bd. 83, Berlin, 1885, S. 116ff.

...Was speziell das Interesse Deutschlands an dem westafrikanischen Handel betrifft, so ist es ein mehrfaches. Einerseits gehen viele deutsche Waren - namentlich gedruckte und buntgewebte Baumwollenwaren, halbwollene und wollene Waren, Schiesspulver, Glasperlen, Nürnberger Waren, Spirituosen, Steinsalz, Kochsalz, Eisen- und Messingwaren, Steinzeug -, und zwar nicht nur für deutsche, sondern auch für englische, französische, etc. Häuser, über Hamburg nach Westafrika, was sowohl für die deutsche Reederei, als auch für den Hamburger Zwischenhandel und besonders für die deutsche Industrie von grossem Nutzen ist. Andererseits haben eine verhältnismässig grosse Zahl deutscher Firmen eigene Niederlassungen an der Westküste Afrikas, so dass ein nicht unbedeutender Teil des dortigen Handels in deutschen Händen liegt. ...

Alle eingeborenen Negerstämme werden von einem Häuptling (Chief, King, oder wie er sich sonst nennen mag) beherrscht, welcher unumschränkte Macht hat, seinen Untertanen den Handel überhaupt, oder mit diesem oder jenem Kaufmann zu verbieten. Daher muss der fremde Kaufmann, bevor er den Handel beginnen kann, mit dem Häuptling einen Vertrag abschliessen, in welchem dieser dem Kaufmann Schutz und Sicherheit für sein Eigentum zusagt, meistens auch die Haftung für seine Untertanen übernimmt, und in welchem andererseits dem Häuptling Abgaben (Geschenke) zugesichert werden. Wünscht nun ein Häuptling Extrageschenke zu erlangen und glaubt er es ungestraft tun zu können, so verbietet er seinem Stamme, mit der betreffenden Firma Handel zu treiben, ihr Produkte zu bringen etc. Jeder Negerhäuptling weiss aber, dass der Engländer, welcher so behandelt wird, in der Lage ist, in kürzester Frist ein Kriegsschiff zur Stelle zu schaffen und die Aufrechterhaltung des geschlossenen Vertrages zu erzwingen. Den Deutschen steht ein gleich energischer Schutz nicht zur Seite. Die Häuptlinge wissen nichts von der Macht und dem Willen Deutschlands, seine Angehörigen zu schützen, und erlauben sich ihnen gegenüber daher die grössten Willkürlichkeiten und Erpressungen. Dafür wurden in der stattgehaltenen Besprechung aus den verschiedensten Gegenden zahlreiche Beispiele angeführt. Es ist aber nicht allein dieser stets bereite Schutz ihrer Kriegsschiffe, welcher den englischen und auch den französischen Kaufleuten eine begünstigte Stellung vor den Deutschen gewährt; er wird wird verstärkt und ergänzt durch das Bestehen zahlreicher Verträge dieser Länder mit eingeborenen Häuptlingen. ...

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